Gut zu wissen!

Auswahl von Warnkleidung für den Straßenverkehr
Wöffler Verkehrstechnik - Warnweste

Nach den gültigen Rechtsvorschriften ist bei Tätigkeiten im Straßenverkehr Warnkleidung zu tragen.

Bei erhöhter Gefährdung ist Warnkleidung der Klasse 3 einzusetzen.

 

Erhöhte Gefährdung bedeutet:

  • schlechte Sichtverhältnisse
  • oder: Straßenverkehr mit einer durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h
  • oder: große Verkehrsbelastung mit mehr als 600 Fahrzeugen pro Stunde
  • oder: beim Überqueren mehrspuriger Fahrbahnen
  • oder: Arbeiten in der Dunkelheit
  • oder: wenn Teile der Warnkleidung häufig tätigkeitsbedingt verdeckt werden
  • oder: wenn häufig zwischen abgesperrten und ungesicherten Arbeitsbereichen gewechselt wird
  • oder: wenn Arbeiten ohne Schutz einer Baustellensicherung oder zum Aufbau derselben durchgeführt werden.
Blitzleuchten auf Leitkegeln
Wöffler Verkehrstechnik - Leitkegel, diverse

Generell bieten Leitkegel mit aufgesetzten Blitzleuchten eine sehr gute Warnwirkung. Entsprechend sind diese speziellen Einrichtungen vor allem zur Absicherung von Tagesbaustellen sehr beliebt. Die Industrie bietet eine Vielzahl an Lösungen, von denen jedoch nicht alle im Einklang mit den jeweiligen Vorgaben stehen. Abgesehen von der oft fehlenden lichttechnischen Zulassung (gemäß TL-Warnleuchten 90), existiert füreinige Ausführungen gar kein Anwendungsgebiet im Sinne der RSA. So ist blitzendes Licht nur auf den 75cm und 100cm Leitkegeln vorgesehen, auf 50cm Leitkegeln hingegen nicht.Im Sinne der passiven Sicherheit ist es zudem erforderlich, dass die Leuchten möglichst fest mit dem Leitkegel verbunden sind.

Verkehrszeichen

Schilder Qualität

Die Ausführung der Verkehrsschilder an Arbeitsstellen (einschließlich der Zusatzschilder) muss den Anforderungenanerkannter Gütebedingungen entsprechen (Ziffer III Nr.4 VwV-StVo zu den §§ 39-43).
Die Verkehrszeichen müssen dem Vz-Kat entsprechen. Verkehrsschilder mit offensichtlich mangelhafter Erkennbarkeit oder Beschädigungen, die den optischen Eindruck beeinträchtigen, dürfen NICHT verwendet werden (z.B. wenn das Signalbild nicht mehr eindeutig identifizierbar ist oder mehr als 20 % der Folienfläche beschädigt sind).

Schranken + Schrankenanlagen

Wir verfügen über ein großes Sortiment an verschiedenen Schrankenanlagen für jeden Einsatzzweck.

So vertreiben wir zum Beispiel elektrische Schrankenanlagen für Einfahrten, automatische Schranken für Parkplätze oder Parkhäuser, Schrankenanlagen mit Unterkriechschutz usw..

Für selten genutzte Wege oder Einfahrten haben wir für Sie auch manuelle Schrankenanlagen im Programm.

Als langjähriger bevorzugter Partner vom renommierten Hersteller Magnetic Autocontrol für den Großraum Trier/Luxemburg verfügen wir über erfahrene Mitarbeiter und Techniker, die von der Planung und Beratung, über die Montage bis hin zum nachträglichen Service und Wartung für Ihre Schrankenanlagen zur Verfügung stehen.

Warnen und Sichern mit Faltsignalen
Wöffler Verkehrstechnik - Faltsignal

Mit Faltsignalen können Baustellen schnell gesichert werden. Faltsignale sind extrem schnell aufgebaut, aber nicht im Boden verankert. Zusammengefaltet können Faltschilder platzsparend verstaut werden. Damit haben Faltsignale einen entscheidenden Vorteil gegenüber Verkehrszeichen, die an Masten befestigt sind: Sie sind absolut ortsflexibel. Allerdings erreichen Faltsignale nicht die Stabilität eines Verkehrsschildes an einem Mast oder an einem Schilderständer.

Auch wenn Faltsignale im Prinzip aufstellbare Verkehrsschilder sind, sind sie rechtlich anders zu bewerten. Sie entsprechen nicht den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

Nachhaltige Verkehrssicherung auf Parkplätzen mit Fahrbahnschwellen

Gerade auf Parkplätzen und öffentlichen Stellflächen gibt es immer ein enormes Aufkommen an Kraftfahrzeugen, Fahrradfahrern und Passanten.

Personen bewegen sich von oder zu Ihrem Fahrzeug, Kinder spielen zwischen stehenden Autos oder Tiere verstecken sich im KFZ Dickicht – dies und weiteres stellt alles mögliche an Gefahrenquelle dar, bei denen es vornehmlich geboten ist, langsam zu fahren.

Doch nicht etwa Schilder oder Hinweistafeln beruhigen den Verkehr so nachhaltig wie Fahrbahnschwellen Aus robustem Recyling-Material gefertigt erlauben sie es, auch das größteVerkehrsaufkommen effektiv und nachhaltig zu entschleunigen.

Ob Kleinwagen oder LKW (lt. Hersteller bis zu einem max. tatsächlichen Gesamtgewicht von ca. 26 t) dank unserer Erfahrung und Materialzusammensetzung halten unsere Fahrbahnschwellen problemlos Stand. Die temporäre Aufpflasterung in Form von Fahrbahnschwellen wirkt punktuell und wird je nach Ausführung für Richtgeschwindigkeiten von 10, 20 oder 30 km/h empfohlen.

ZTV / SA und MVAS 99
Wöffler Verkehrstechnik - Schulungen

Dieser Nachweis wird meist vom BMVBS gefordert und sollte im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden.

Seit dem Jahr 2007 sollen lt. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 11/06 Straßenverkehrstechnik, diese Nachweise nicht älter als 5 Jahre sein.

Wir schulen speziell über :

  • Verkehrszeichen, Aufstellhöhen, Entfernungen, Größe, Verschiedene Arten von VZ
  • Regelpläne, Anwendung der Regelpläne, Neuerstellung von Regelplänen
  • Absperrvorrichtungen, Warnleuchten, Leitkegel, Baken, Absperrschranken
  • Vollzug Verkehrsrechtliche Anordnung
  • Baustellen, auf der Fahrbahn Innerorts und Außerorts, im  Gehwegbereich
  • Gesetze und Vorschriften, StVO, MVAS 99, RSA (Neu), BGB, ZTV-SA
  • Fahrzeuge, Sonderrechte, Schraffur an Fahrzeugen
  • Markierung, Baustellenmarkierung , Farben und Abmessungen
  • Kontrolle und Wartung, Baustellenabnahme, Fehler an Beispielen

Verkehrstechnik Wöffler bietet regelmäßig Schulungen an, um diese Qualifikation zu erlangen.

Rechtliche Regelung Einsatz Verkehrsspiegel

In der deutschen Straßenverkehrsordnung werden Verkehrsspiegel als Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung NICHT aufgeführt.

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf öffentlichem Verkehrsgrund muss beim Straßenbaulastträger beantragt werden, die Kosten für Anschaffung und Unterhalt sind vom Antragsteller zu tragen.
Aus Sicht des Straßenverkehrsrechts handelt es sich beim Verkehrsspiegel lediglich um ein Hilfsmittel, die grundsätzliche Sorgfaltspflicht (beispielsweise nach § 10 beim Ausfahren aus einem Grundstück) gilt weiterhin. Im Zweifelsfall muss sich der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Bereich hineintasten oder sich einweisen lassen.
Der Spiegel wird so aufgestellt und ausgerichtet, dass der Sichtstrahl des (wartepflichtigen) Verkehrsteilnehmers direkt in den schlecht einsehbaren Straßenraum geleitet wird. Auf diese Weise kann er andere Verkehrsteilnehmer frühzeitiger wahrnehmen ohne selbst in den Bereich einfahren zu müssen.

!! Wir bieten für jeden Einsatzort eine geeignete Lösung:
Spiegel für Industrie und Straßenerkehr sowie für Geschäfte und Behörden aber auch für spezifische Standorte wie beispielweise Nahrungsmittelindustrie, Anprobekabinen, Schwimmbäder, Justizvollzugsanstalten, Straßenbahn usw…

Sicherung von Aufgrabungen im Bereich von Geh- und Radwegen

RSA 2.4.3 Querabsperrung, Längsabsperrung

(1) Fußgänger- und Radfahrverkehrsflächen sind gegenüber den Arbeitsbereichen mindestens durch Absperrschranken (Höhe 100 mm) zu sichern.

ZTV-SA 97 - 6.11.3

Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Geh- und Radwegbereich

(1) Aufgrabungen, Baugruben und Gräben sind, sofern sie neben Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer liegen, gegen Absturz dieser Verkehrsteilnehmer zusichern. An diese Absicherungen werden folgende Mindestanforderungen gestellt:

  • Absperrschranken von 100 mm Höhe dürfen bis zueiner Absturztiefe von maximal 0,6 m eingesetzt werden.
  • Absperrschranken von mindestens 250 mm Höhe dürfen bis zu einer Absturztiefe von maximal 1,25m eingesetzt werden.
  • Absperrschranken sind miteinander oder am Boden so zu verankern, daß sie bei einem Anprall von Personen nicht umfallen.
Verkehrszeichen
Wöffler Verkehrstechnik - Gütesiegel F12

Durch die Neufassung GTZ 628 der RAL - Gütebedingungen von 2010 sind die Anforderungen an temporäre Verkehrszeichen erheblich gestiegen. Nur zugelassene Folienkombinationen dürfen für die Herstellung der temporären Verkehrszeichen verwendet werden.

Wir als Fachfirma dokumentieren dies mit unserem Bearbeiter Siegel, das so ergänzend zum RAL-Siegel aufgebracht wird und die letzte Überarbeitung der Vz anzeigt.

Fahrzeugmarkierung
Wöffler Verkehrstechnik - Markierungsfahrzeug

Fahrzeuge, die mit dem Bau oder der Instandhaltung von Straßen befasst sind, müssen durch rot/weiss reflektierende Warnmarkierung, Folie Typ 2 (DIN 30710) gekennzeichnet sein (§ 35StVO, Abs.6)

Verkehrseinrichtungen
Wöffler Verkehrstechnik - Mobile Absturzsicherung

Verkehrseinrichtungen sind gemäß § 43 Abs. 1 StVO u.a.

Mobile Absturzsicherung mit Tastleiste und Fußplatte K1 - Vz 600.

Die mobile Absturzsicherung wird in den Breiten 1200 mm, 1600 mm und 2000 mm gefertigt. Die Oberkante des Zeichen 600 Absperrschranke muss 1000 mm über der Aufstellfläche iegen. Die Unterkante darf nicht höher als 150 mm über der Aufstellfläche angebracht sein.

Hinweis:

Warnbänder sind keine Absperrgeräte und dürfen an Arbeitsstellen nicht eingesetzt werden.

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